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   BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 53/94   

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https://dejure.org/1995,31389
BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 53/94 (https://dejure.org/1995,31389)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1995 - 8 AZR 53/94 (https://dejure.org/1995,31389)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1995 - 8 AZR 53/94 (https://dejure.org/1995,31389)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 53/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Art. 38 Abs. 3 Satz 1 EV aber durch Urteil vom 10. März 1992 (1 BvR 454/91 u.a. - BVerfGE 85, 360 = AP Nr. 1 zu Art. 38 Einigungsvertrag) nur insoweit für Verfassungsgemäß angesehen, als die Arbeitsverhältnisse derjenigen Beschäftigten, die sich um Weiterverwendung bei einer Nachfolgeeinrichtung der Akademie der Wissenschaften beworben haben und denen nicht bis zum 30. November 1991 bekanntgegeben worden ist, daß sie über den 31. Dezember 1991 hinaus keine derartige Beschäftigung finden werden, nicht vor Ablauf des auf die Bekanntgabe folgenden Monats enden.

    Dies folgt aus den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach für Arbeitnehmer, die sich um eine Weiterverwendung bei einer Nachfolgeeinrichtung beworben hätten, angesichts der Bemühungen in Bund und Ländern, vorhandene Forschungskapazitäten nicht unnötig preiszugeben, sondern in neuer Organisationsform und mit zukunftsträchtiger Zielsetzung weiterhin zu nutzen, kein Anlaß bestanden hätte, außerhalb des "bisherigen Wirkungskreises" einen Arbeitsplatz zu suchen, solange eine verbindliche Entscheidung nicht mitgeteilt werde (BVerfG Urteil vom 10. März 1992, BVerfGE 85, 360, 379 = AP Nr. 1 zu Art. 38 Einigungsvertrag, zu C III 1 d bb der Gründe).

    Dies macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, indem es von den Bemühungen der Wissenschaftsverwaltungen von Bund und Ländern spricht, durch die das Vertrauen in eine Weiterbeschäftigung bei einer Nachfolgeeinrichtung begründet werde (BVerfG Urteil vom 10. März 1992, a.a.O.).

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 53/94
    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (Urteil des Senats vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - BAGE 72, 176 = AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 53/94
    Mit Beschluß vom 12. Mai 1992 hat das Bundesverfassungsgericht für Mitarbeiter der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, die sich bei einer Nachfolgeeinrichtung beworben haben, die Regelung in Art. 38 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 EV im gleichen Umfang als verfassungswidrig erklärt (1 BvR 1467/91 u.a. - BVerfGE 86, 81 ).
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